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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
FlexHome Ferienwohnungen
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Vermieters. Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist
verbindlich geschlossen, wenn die Zahlung geleistet wurde. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für
die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke/Geschäftsreisen
vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden. Die
Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
2. Buchungen / Mietpreise und Nebenkosten
Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen über das Buchungsprogramm auf der Website. Die
Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der
Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig. Der Mieter erklärt sich mit der
Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters
einverstanden.
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung,
Wasser) enthalten. Eine Vorauszahlung in Höhe des Gesamtpreises ist bei Vertragsschluss fällig. In
Ausnahmefällen mit vorheriger Absprache kann die Zahlung in bar bei Anreise erfolgen. Die
Mindestmietdauer beträgt 3 Nächte.
3. Kaution
Der Vermieter kann von dem Mieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände bei Ankunft in Höhe von 300,00€ in bar einfordern. Sofern das jeweilige
gemietete Objekt in schadfreiem, regelkonformen Zustand verlassen wurde, wird sofern die
Vermieter bei Abreise anwesend sind, die Kaution in bar vor Ort erstattet, anderenfalls umgehend auf
das vom Mieter dafür angegebene Konto überwiesen.
4. An-/Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die
Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Bei Bedarf ist die Nutzung unseres
Schlüsselkastens möglich. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 12.00 Uhr in einem einwandfreien
Zustand zu verlassen. Ein später Check-out ist bei Buchung zu vereinbaren- falls keine unmittelbare
Folgebuchung besteht, kann der späte Check out noch während des Aufenthaltes vereinbart werden.
Für einen späten Check-out zwischen 12.00 – 18.00 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet. Bei
spätem Check-out nach 18.00 Uhr werden Kosten in Höhe einer Übernachtung berechnet. Der
Vermieter behält sich vor, eine verspätete- Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen bzw. von der
Kaution zu verrechnen. Nach Absprache ist auch ein früherer Check-In -vor 15.00 Uhr möglich, hier
wird der halbe Tagespreis berechnet.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom
Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim
Vermieter. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des
vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die
Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
• 7–28 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Mietpreises
• 2–6 Tage vor dem Anreisetag 90% des vereinbarten Mietpreises
• bei 1 Tag vor dem Anreisetag oder Nichtanreise 100 % des vereinbarten Mietpreises
Die Restgebühr wird dem Mieter erstattet.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner
Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als
Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter kann nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft
(Nichtanreise) anderweitig vermieten.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung,
ggf. geforderte Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße
vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht
zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung
entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis
sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine
Entschädigung besteht nicht.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen
Verpflichtungen frei. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe erstattet. Im Falle einer
Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie
z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei
berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für
Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn
der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die
schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der
zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und
insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung
verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige
verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Das Entfernen – auch das nur zeitweise
Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist untersagt. Das Umstellen von
Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt oder bedürfen der Absprache.
In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und
ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser
Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der
Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der
Vermieter umgehend zu informieren, damit der Schaden möglichst geringgehalten wird.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.
Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der
vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage
auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen
vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein
gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung
an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in
Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit
ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen.
10. Rauchen und Tierhaltung
Tiere sind auf Anfrage gestattet.
Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt.
Bei Zuwiderhandlung wird die Kaution einbehalten und eine Gebühr von 1000,00 Euro erhoben, da
die Räume kernsaniert werden müssen.
Rauchen außerhalb der Wohnung erlaubt.
Die Aussentür ist dabei geschlossen zu halten, damit kein Rauch in die Wohnung ziehen kann.
11. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
Die Hausordnung muss zwingend beachtet und eingehalten werden.
Mieter und Vermieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.
Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
13. WLAN-Nutzung
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die
Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die
Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs. Die Zugangsdaten
(Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten
den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe
dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend
abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat
jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing,
Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend
ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.
Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter
ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die
Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten
zu sorgen. Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf
eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters
Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch
genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.
Lippstadt, den 16.11.2024
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